Neue Kennzeichnung der Allergene
200 Besucher informieren sich bei Veranstaltung der IHK
Neue Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), eine EU-Verordnung, die Ende 2011 in Kraft getreten ist, sorgen ab Samstag vor allem bei Gastronomen und Lebensmittelhändlern für Veränderungen. Unter anderem müssen bei fertig verpackter und loser Ware, darunter fallen beispielsweise Semmeln, die in einer Bäckerei verkauft werden und nicht vorverpackt sind, ab dem 13. Dezember alle enthaltenen Allergene gekennzeichnet werden. Diese sogenannte Allergenkennzeichnungspflicht stand im Mittelpunkt einer Informationsverastaltung der IHK Niederbayern, zu der am Montagnachmittag etwa 250 Interessierte gekommen waren.
Eingeleitet wurde die Veranstaltung mit einem, wie er sagte "eher theoretischen" Vortrag von Jürgen Linhart, Rechtsanwalt und Fachanwalt unter anderem für Agrarrecht. Er beleuchtete die LMIV von ihrer rechtlichen Seite, ging auf deren Ziele, allen voran der Verbraucherschutz, und auf die wesentlichen Neuerungen ein. Zudem gab er den Zuhörern Rechtstipps. So sei es beispielsweise ratsam, "vom Lieferanten schriftlich alle Allergeninfos anzufordern".
Stärker in die Praxis ging der anschließende Vortrag von Anna Henker, Diplom-Ernährungswissenschaftlerin und zuständig für die Qualitätssicherung beim Innstolz Frischdienst. Sie erklärte den Unterschied zwischen Allergien und Unverträglichkeiten und ging auf die bisher 14 Allergene ein, die ab Samstag zu kennzeichnen sind. Darunter fallen zum Beispiel Erdnüsse, Eier, glutenhaltiges Getreide und aus diesen Allergenen gewonnene Erzeugnisse. Außerdem zeigte sie Beispiele auf, wie die Kennzeichnung auf Speisekarten konkret aussehen kann. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann auf die Allergene zum Beispiel durch Buchstaben hinter der Bezeichnung des Gerichts hingewiesen werden.
Trotz der ausführlichen Vorträge blieben bei den Zuhörern noch viele persönliche Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen Verordnung offen, die Jürgen Linhart und Anna Henker im Anschluss beantworteten. "Was mache ich mit meinem Wein, der seit Jahren im Keller lagert und keine Allergenkennzeichnung hat", wollte ein Besucher beispielsweise wissen. Jürgen Linhart erklärte, dass Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember hergestellt und verpackt wurden, nicht nachträglich gekennzeichnet werden müssen.
Fritz Mayer, Vorsitzender des IHK Tourismusausschusses bezeichnete die neue LMIV in seiner Begrüßungsrede mit ironischem Unterton als "schönes Weihnachtsgeschenk der EU". Ziel der neuen Verordnung ist der Verbraucherschutz.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 12. Dezember 2014
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Landshuter Zeitung, 1. Juni 2011




























